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Caramon, Führer des Dritten Reichs!

Caramon, Führer des Dritten Reichs!

Caramon, Clemens von (d.i. Stanislaus Graf von Nayhauß-Cormons): Führer des Dritten Reichs! 21.-50. Tausend. Berlin 1932. 22,5 x 15 cm. 30 Seiten. Original-Broschur. Einband stockfleckig und etwas knittrig. Papier qualitätsbedingt gebräunt.

Stolpersteine in Berlin: „Verstorben 26.06.1933 in Breslau an den Folgen von Haft und Folter. Stanislaus Graf von Nayhauß-Cormons bekämpfte die Nationalsozialisten bereits in den letzten Jahren der Weimarer Republik ganz entschieden mit publizistischen Mitteln. Daher gehörte er bald nach der Machtübernahme 1933 zu den stark gefährdeten Personen…“.
Wikipedia: In den 1920er Jahren begann Nayhauß als politischer Vortragsredner zu betätigen. So trat er im Vorfeld der Reichspräsidentenwahl des Jahres 1925 mehr als hundertmal auf größeren Veranstaltungen der rechtskonservativen Deutschnationalen Volkspartei in Westdeutschland als Redner auf. 1931 verfasste Nayhauß, der politisch im konservativen Lager stand, unter dem Pseudonym Clemens von Caramon eine gegen den Nationalsozialismus gerichtete Warnbroschüre, die er unter dem Titel Führer des Dritten Reiches! veröffentlichte. Bei dieser Broschüre handelte es sich um eine in der Form eines alphabetischen Registers angelegte Zusammenstellung mit Daten über das kriminelle Vorleben und insbesondere die Vorstrafen von mehreren Dutzend führenden Funktionären der seit 1930 politisch im Aufstieg begriffenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Dort hielt Nayhauß z. B. fest, dass bestimmte NS-Führer sich Vergehen wie tätlichen Angriff, Unterschlagung, Sittlichkeitsvergehen (z. B. Friedhofsschändung) und Schulden hätten kommen lassen. Die Persönlichkeiten, die er auf diese Weise an den publizistischen Pranger stellte, waren vor allem Mitarbeiter des Parteiapparates der NSDAP, die für das bürokratisch-organisatorische Funktionieren desselben wichtig waren, als Einzelpersonen in der Öffentlichkeit im Normalfall aber eher wenig bekannt waren. Dabei gab es unter den von ihm angeklagten Unpersonen aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel den Stabschef der nationalsozialistischen Parteiarmee SA Ernst Röhm oder den ebenfalls in der SA wirkenden Kaisersohn August Wilhelm von Preußen, die durchaus im öffentlichen Fokus standen und weithin bekannt waren. Nayhauß verbreitete seine Broschüre – die er ständig überarbeitete und erweiterte und in entsprechend ausgebauter Form bis November 1932 mehrmals wiederveröffentlichte (insgesamt erschienen mindestens 5 Auflagen mit einer Gesamtauflage von mindestens 60.000 Exemplaren)[1] – insbesondere in der Form, dass er sie an die Zuhörer von politischen Vorträgen, die er im ganzen Reichsgebiet hielt, verteilte. Des Weiteren wurden diese Broschüren von Parteien und Verbänden verschiedenster politischer Couleur abgenommen, so von der SPD, der Zentrums-Partei, dem Reichsbanner und dem Stahlhelm-Frontsoldatenbund. Zweck dieser Vorträge war es die Öffentlichkeit vor dem Nationalsozialismus und den gefährlichen Folgen, die eine Übernahme der Staatsmacht durch diesen nach Nayhauß’ Auffassung haben würde, zu warnen. Seine Broschüre diente dementsprechend dem Zweck, durch die Erbringung des Nachweises, dass „kriminelle Subjekte“ unter den führenden Funktionären der NS-Partei keine Ausnahmeerscheinungen waren, sondern sie in ihr viel mehr in einer ungewöhnlich hohen Zahl und Dichte vertreten waren, zu demonstrieren, dass man diese Partei aufgrund der Zusammensetzung ihres Führungspersonals konsequenterweise in toto ablehnen müsse. Ein Bekannter, dem er seine Zielsetzung darlegte, fasste diese in seinem Tagebuch mit den Worten Zusammen, Nayhauß wolle vor allem den ehemaligen Soldaten und Offizieren, die der NSDAP angehörten, vor Augen zu führen, „mit was für Galgen-Gesindel“ sie zusammenarbeiten würden, denn zumal „unter den Naziführern, Reichstags- und Landtagsabgeordneten“ seien allerlei Leute, die wegen „allerlei Delikten schon im Gefängnis und Zuchthaus gesessen hätten“. Diese würde er sich in seiner Broschüre einzeln vornehmen und die gegen sie gerichteten Gerichtsurteile abdrucken. Im Vorwort der Broschüre formulierte er dies so: „Bei jeder anderen Partei verschwinden ‚schwarze Schafe‘, nachdem sie entdeckt wurden, von der Bühne des öffentlichen Lebens. Nur der Nationalsozialismus duldet einzig und allein skrupellos an seiner Spitze, in Führerstellung, vielfach Menschen, die in des Wortes wahrster Bedeutung ‚Dreck am Stecken‘ oder keine ‚weiße Weste‘ mehr haben. Und zwar in einer Anzahl, wie es bei jeder andren Partei von rechts bis links, die auf einwandfreie ethische, moralische Einstellung ihrer Führer hält, einfach unmöglich wäre.“ Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten Anfang 1933 fiel Nayhauss naturgemäß der Verfolgung anheim. Bei einer ersten Hausdurchsuchung in seiner Berliner Wohnung am 7. März 1933 wurde ein Großteil seiner persönlichen Unterlagen beschlagnahmt, er selbst entging aber aufgrund seiner reisebedingten Abwesenheit der Verhaftung vorerst. Am 26. Juni 1933 wurde Nayhauß dann während eines Aufenthaltes in Raum Breslau-Oppeln arretiert. Einer offiziellen Mitteilung an seine Familie zufolge wurde er in Schutzhaft genommen. Anschließend gab es lange Zeit kein Lebenszeichen von ihm. Am 20. Juli 1933 entdeckte ein Angler im Bammeloch-Teich an der Chaussee-Kreuzung im oberschlesischen Löwen-Falkenberg eine unkenntliche männliche Leiche, die an Händen und Füßen mit Draht gefesselt und mit einem schweren Stein beschwert war. Im August konnte die Leiche aufgrund des in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Zahnschemas des Toten – das von dem ihn behandelnden Berliner Zahnarzt wiedererkannt wurde – schließlich als Nayhauß identifiziert werden. Weitere Ermittlungen in der Angelegenheit wurden Ende des Monats niedergeschlagen, nachdem das Geheime Staatspolizeiamt die Angelegenheit an sich gezogen hatte. Die Leiche verblieb auf dem Stroschwitzer Friedhof in einem Grab für „den unbekannten Toten“. Eingaben von Nayhauß Witwe an das Reichsjustizministerium, die Reichskanzlei und andere staatliche Stellen um Aufklärung des Falles bzw. um Aushändigung der persönlichen Gegenstände des Toten und einer offiziellen Sterbeurkunde sowie Gewährung einer Hinterbliebenenrente wurden stets abgewiesen oder gar nicht beantwortet. Seit 2010 erinnert ein Stolperstein vor seinem letzten Wohnhaus in der Berliner Stierstraße 4 an Nayhauß.

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